Leistungen

Im Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) klären PatientIn und Therapeutin, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Eine reine Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.
Aufgrund der kassenärztlichen Zulassung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.
In fünf probatorischen Sitzungen (»Probestunden«), wird die Problematik genau erfasst und sie lernen die persönliche Arbeitsweise der Psychotherapeutin kennen. Dies ist wichtig für Sie, um zu prüfen, ob Sie eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen können und sich für die Therapie zu entscheiden. Ist dies der Fall, wird die Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Sie findet in regelmäßigen Sitzungen à 50 Minuten statt. Die Anzahl der Therapiesitzungen richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und den besprochenen Therapiezielen.